Allgemeine Geschäftsbedingungen der SG-Showtechnik |
1. Allgemeines Für dieses und alle Folgegeschäfte mit dem Käufer/Mieter/Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Käufer/Mieter/Auftraggeber haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass es sich um Individualabreden handelt. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit der Ware durch den Käufer/Mieter/Auftraggeber oder Auftraggeber als angenommen. Abweichungen durch Individualabrede bedürfen beiderseits der Schriftform. Für den Fall der Vermietung von Material, bei dem die SG-Showtechnik das Personal stellt, gilt: Die Haftung der SG-Showtechnik bei Totalausfall des Materials beschränkt sich maximal auf den anteiligen Tagesmietzins des jeweiligen Materials. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.
2. Angebot und Preis Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager SG-Showtechnik (Langenbach b.K.). Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch SGShowtechnik bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Form (Telefax/E-Mail).
3. Lieferung und Lieferzeit Eine Anlieferung von Material erfolgt gegen Berechnung von Kosten (pro Km). Sollte die SG-Showtechnik aus einem von ihr zu vertretenden Grunde die Lieferung unmöglich sein, oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Besteller bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit, Schadenersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen. Rücksendungen gelieferter Waren ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Transportgefahr trägt in diesem Fall der Käufer.
4. Versand & Lieferung Versand erfolgt stets für Rechnung und wird vom Vermieter durchgeführt. Es besteht auch die Möglichkeit der Abholung am Lager (Langenbach b.K.) mit Einweisung zum sachgerechten Umgang mit dem Material.
5. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet
6. Personal/Hilfspersonal Personalkosten für Anlieferung, Auf- und Abbau, Bedienung der Anlagen werden nach den gültigen Tagessätzen berechnet. Der Käufer/Mieter/Auftraggeber stellt Hilfspersonal gem. Auftragsbestätigung zur freien Verfügung. Pro fehlendem Helfer werden Euro 30,00 berechnet. Der Käufer/Mieter/Auftraggeber trägt sämtliche Bewirtungs-/Übernachtungskosten des SG-Showtechnik Personals. SG-Showtechnik zugehörige Personen haben freien Eintritt zur Veranstaltung
7. Mängel und Gewährleistung Die gelieferte Ware ist beim Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge bis spätestens vierzehn Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, geht der Besteller des Rügerechts verlustig und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Bei berechtigter und begründeter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer/Mieter/Auftraggeber ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.
8. Eigentumsvorbehalt An gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Besteller die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung. Der Käufer/Mieter/Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer/Mieter/Auftraggeber ist trotz unseres Eigentumsvorbehaltes zur Verwendung unserer Waren in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht im Verzug befindet. Er darf aber seinerseits die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, so dass wir Vorbehaltseigentümer bleiben. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des Käufer/Mieter/Auftraggeber das Vorbehaltseigentum durch die Weiterveräußerung erlöschen, so tritt an seine Stelle die daraus dem Käufer/Mieter/Auftraggeber erwachsene Forderung gegen seinen Kunden, die uns allein zusteht. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Zuwiderhandlung des Bestellers bleibt uns im Übrigen vorbehalten. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig Eigentum des Käufer/Mieter/Auftraggeber ist, haben wir Zutrittsrecht zu den von uns gelieferten Waren. Erfolgt bei Vermietungen die Zahlung nicht wie vereinbart, hat der Vermieter das Recht, seine Dienstleistung zu verweigern. Der vereinbarte Preis wird aber weiterhin erhoben.
9. Vermietung und andere Leistungen Der Käufer/Mieter/Auftraggeber erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Käufer/Mieter/Auftraggeber ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Käufer/Mieter/Auftraggeber verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern. Der Käufer/Mieter/Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für fahrlässig beschädigte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Käufer/Mieter/Auftraggeber den üblichen Marktpreis zu erstatten. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Käufer/Mieter/Auftraggeber oder dessen Beauftragte. Der Vermieter gewährleistet dem Käufer/Mieter/Auftraggeber den technisch funktionsfähigen Zustand der Anlagen. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlagen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Käufer/Mieter/Auftraggeber hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall, Überspannung, Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Käufer/Mieter/Auftraggeber einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Käufer/Mieter/Auftraggeber den Mangel zu vertreten hat, so ist der Käufer/Mieter/Auftraggeber verpflichtet, den Mangel unverzüglich der SG-Showtechnik anzuzeigen. Der Mieter sichert der SG-Showtechnik zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Käufer/Mieter/Auftraggeber für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein SG-Showtechnik befragt werden. Der Käufer/Mieter/Auftraggeber verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben, ist dies nicht möglich, so ist SG-Showtechnik hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden der SG-Showtechnik zu ersetzen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der SG-Showtechnik Scheffler, Dennis & Göbel Christian GBR Tritt der Käufer/Mieter/Auftraggeber vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so trägt er die Kosten wie folgt: Bis 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 25% der vereinbarten Gage/Miete, bis 7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 50% der vereinbarten Gage/Miete, bis 4 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 75% der vereinbarten Gage/Miete, weniger als 2 Tage vor der Veranstaltung 90% der vereinbarten Gage/Miete.
10. Untervermietung Eine Untervermietung ist dem Käufer/Mieter/Auftraggeber nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter gestattet.
11. Eigenverantwortung des Käufer/Mieter/Auftraggeber Der Käufer/Mieter/Auftraggeber garantiert, die notwendigen Voraussetzungen für die reibungslose Installation und den Betrieb der Anlagen zu schaffen, insbesondere die Bereitstellung der geforderten Stromanschlüsse, der notwendigen Stellflächen und Podeste für Geräte und Personal, die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Einbauten in den Veranstaltungshallen, wie Zügen, Hängepunkten, Kabelschächten etc., sowie nach Vereinbarung, die Bereitstellung von fachkundigen Auf- und Abbauhelfern in ausreichender Anzahl. Bei Nichterfüllung zahlt der Käufer/Mieter/Auftraggeber den Zusatzaufwand. Sollte es sich bei besagter Veranstaltung um eine Freiluftveranstaltung handeln, hat der Käufer/Mieter/Auftraggeber für einen professionellen Wetterschutz der Bühnen, der Lautsprecherstellplätze sowie des Mischpultplatzes zu sorgen. Ist dieser Wetterschutz nicht vorhanden oder nur unzureichend, hat der Vermieter das Recht, seine Leistung zu verweigern. Der Käufer/Mieter/Auftraggeber sorgt für die sichere Lagerung und Bewachung des gesamten bereitgestellten Materials zwischen An- und Abtransport. Bei den Veranstaltungen trägt der Käufer/Mieter/Auftraggeber die Kosten für eine angemessene Verpflegung und, bei mehrtägigen Veranstaltungen, Unterbringung des Montage- und Bedienpersonals.
12. Haftung Sofern die SG-Showtechnik durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Käufer/Mieter/Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Der Käufer/Mieter/Auftraggeber haftet in vollem Umfang für jede Art von Schäden an der Anlage, auch wenn diese durch Umwelteinflüsse oder Dritte entstehen, außer für diejenigen, die der Vermieter zu vertreten hat.
13. Abbruch der Veranstaltung Bei Veranstaltungen aller Art, bei denen die Durchführung der Veranstaltung durch den Vermieter vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, die Anlage abzuschalten oder gegebenenfalls abzubauen, wenn ( insbesondere bei Open-Air-Veranstaltungen) durch das Wetter oder sonstige Umwelteinflüsse, oder durch Aufruhr oder sonstige gewalttätige Maßnahmen eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder für die Unversehrtheit der Anlage besteht. Wird die Anlage gemäß den vorstehenden Voraussetzungen abgeschaltet oder abgebaut, so darf der Käufer/Mieter/Auftraggeber daraus keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter herleiten.
14. Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Käufer/Mieter/Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens der SG-Showtechnik ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, usw. In diesem Falle wird durch die SG-Showtechnik Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.
15. GEMA und GEZ Der Käufer/Mieter/Auftraggeber einer jeder Veranstaltung erklärt mit dem Unterzeichnen des jeweiligen Auftrags/Vertrags, sämtliche anfallenden Gebühren entrichtet zu haben, sowie die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden, soweit Notwendigkeit dafür besteht, angemeldet zu haben. Dieses betrifft insbesondere GEMA/GEZ, die Anmeldung mit Bestätigung bei den jeweiligen städtischen und kommunalen Ämtern und die Erfüllung derer Auflagen. Mitgelieferte Speichermedien (USB-Stick, SD-Card oder MP3-Player) werden immer in unbespieltem Zustand verliehen, sodass der Käufer/Mieter/Auftraggeber für den Inhalt verantwortlich ist und auch in diesem Falle für ordnungsgemäße Anmeldung der GEMA sorgen muss.
16. Datenschutzerklärung Der Käufer/Mieter/Auftraggeber ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten, die den Vertrag betreffen, gespeichert werden dürfen. Diese Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Über Gagen und Mietpreise ist Stillschweigen zu wahren.
17. Veröffentlichung im Internet Die SG-Showtechnik behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung hergestellte Medien (Fotos/Filme) auf ihrer Internet-Seite www.SGShowtechnik.de zu Werbezwecke zu veröffentlichen, außer der Veranstalter widerspricht dieser Klausel bei Unterzeichnung des Vertrages.
18. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand / anzuwendendes Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der jeweilige Sitz der SG-Showtechnik in Langenbach b.K. (Westerwald). Deutsches Recht ist anzuwenden.
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